zur Klage gegen das Verbot von Feuerwerk auf Privatgrund
Die Klage gegen das Verbot von privatem Feuerwerk in Augsburg hat zu einer recht heftigen Diskussion geführt.
Gestritten wird allerdings nicht vorwiegend darüber, ob der staatliche Eingriff in den privaten Bereich in einem angemessenen Verhältnis zum erwarteten gesellschaftlichen Nutzen steht.
Die Diskussion entzündet sich an der Frage, ob es richtig ist, in einer Krise wie der Corona-Pandemie staatliche Maßnahmen in Frage zu stellen. Mir wird vorgeworfen, ich habe die Klage nur aus Profilierungssucht erhoben, das sei „Prinzipienreiterei“, ich ließe aufgrund meine Funktion als Bundestagskandidat der FDP die Partei schlecht dastehen, wo die FDP sich doch gerade so „konstruktiv“ verhalte und ich würde dafür sorgen, dass überlastetes Personal in Krankenhäusern auch noch Sylversterverletzungen behandeln müsse.
Darum geht es
Zur Erinnerung: Die Klage richtet sich nicht grundsätzlich gegen das Böllerverbot. Angegriffen wird nur die Ausdehnung des Verbots auf private Grundstücke in Augsburg. Ich fordere also nichts anderes, als dass in Augsburg genau die selben Einschränkungen gelten wie im Rest Bayerns. Angegriffen wird nur das von der Stadt Augsburg zusätzlich erlassene Verbot für privates Feuerwerk auf dem eigenen Grundstück.
Die Heftigkeit der Diskussion über dieses sehr nebensächliche Verbot im Rahmen der Gesamtstrategie zur Corona-Bekämpfung offenbart eine Haltung, die mich besorgt.
Das wird kritisiert
Die Kritik an meinem Vorgehen basiert im Wesentlichen auf Folgenden Meinungen:
Ob ein Verbot rechtswidrig ist, oder nicht, das sei doch in der aktuellen Krise ganz egal. Jetzt müssten „alle zusammen halten“, die Partei dürfe nicht als „destruktiv“ wahrgenommen werden, das Feuerwerksverbot interessiere doch sowieso kaum jemanden, der Zweck, Krankenhäuser zu entlasten, rechtfertige auch so ein Verbot.
Deshalb ist die Klage richtig
Ich halte es für ein selbstverständliches Recht eines jeden Bürgers, Verbote, die von der Exekutive auf zweifelhafter Rechtsgrundlage erlassen werden, durch ein Gericht überprüfen zu lassen.
Als Mitglied und Bundestagskandidat einer Partei, die das Wort „Liberal“ im Namen führt und als Opposition die Aufgabe hat, das Handeln der Exekutive zu prüfen und ggf. zu beanstanden, sehe ich es auch als meine Aufgabe an, genau dies zu tun.
Die Haltung, man solle sich nun als guter Untertan jedem Verbot kritiklos unterwerfen, beunruhigt mich. Wir erleben eine Zeit, in welcher der Staat und die Exekutive in beispielloser Weise durch Verordnungen und Allgemeinverfügungen in das Leben der Bürger eingreift.
Es ist dringend notwendig, dass einzelne Bürger der Exekutive aufzeigen, wenn diese über das Ziel hinausschießt. Das ist kein destruktives Verhalten. Diese Kontrolle findet aber nur statt, wenn es Kläger gibt, die auf eigenes Risiko tätig werden. Mit „Prinzipienreiterei“ hat das nichts zu tun, vielmehr mit Zivilcourage.
Auch das Immunsystem unseres Rechtsstaats wird von der Corona-Pandemie belastet! Die Abwehrkräfte gegen rechtswidriges Verwaltungshandeln sind ausschließlich Bürger, die fragwürdige Maßnahmen gerichtlich überprüfen lassen.
Dass die Argumentation, ein Feuerwerksverbot entlaste die Krankenhäuser nicht ohne weiteres trägt, zeigt schon die Tatsache, dass in ganz Bayern in der Silvesternacht 2019/2020 „nur“ 25 Personen durch das Abbrennen von Feuerwerk verletzt wurden, 3 davon im Regierungsbezirk Schwaben (Quelle: Anfrage der Grünen im Bayerischen Landtag).
Bereits durch das Verkaufsverbot wird dieses Jahr nicht – wie sonst üblich – Feuerwerk für ca. 130 Mio. € abgebrannt, sondern lediglich vorhandene Restbestände.
Tatsächlich wird das Verbot der Stadt Augsburg aber überhaupt nicht auf diesen Gesichtspunkt der Gefahrenabwehr gestützt! Die Stadt Augsburg hat das Feuerwerksverbot als Maßnahme gegen die Ausbreitung des Corona-Virus erlassen, was auch das Verwaltungsgericht „offensichtlich abwegig“ fand.
Warum gerade das Feuerwerksverbot?
Es macht einen entscheidenden Unterschied, ob ein Verbot den öffentlichen Raum oder den privaten Bereich betrifft. Die eigene Wohnung als privater Lebensbereich ist gegen staatliche Eingriffe besonders geschützt. Hier bedarf es eines sehr guten Sachgrundes und einer eingehenden Verhältnismäßigkeitsprüfung.
Es mag noch nachvollziehbar sein, dass ein Feuerwerksverbot für die Öffentlichkeit ausgesprochen wurde. Es ist wahrscheinlich auch richtig, mit dem Lockdown über Weihnachten zu versuchen, die Pandemie besser unter Kontrolle zu bringen.
Für das speziell in Augsburg geltende Feuerwerksverbot auf privaten Flächen ist aber weder ersichtlich, dass dies neben dem allgemeinen Feuerwerksverbot beim Fallaufkommen in den Krankenhäusern überhaupt eine wesentliche Rolle spielt. Erst recht ist kaum ein Effekt bei der Ausbreitung des Coronavirus vorstellbar. Ich halte das Verbot deshalb für unverhältnismäßig und weder geeignet, noch erforderlich, um einen Beitrag zur Pandemiebekämpfung zu leisten.
Gerade im aktuellen Lockdown und aufgrund der großen Zahl von Verboten und Einschränkungen halte ich es für notwendig deutlich zu machen, dass nicht jedes Verbot unabhängig von ausreichender Rechtsgrundlage widerspruchslos hingenommen wird.
Relevanz der Klage
Die zahlreichen positiven Zuschriften zeigen im Übrigen, dass es nicht wenige Menschen gibt, die meine Klage sowohl aus sachlichen als auch aus grundsätzlichen Gründen sehr begrüßen. Auch Umfragen belegen, dass die Bevölkerung zu etwa gleichen Teilen aus Befürwortern und Gegnern eines Feuerwerksverbots besteht. Es ist also keineswegs so, dass die Sachfrage selbst völlig Bedeutungslos wäre. Ob potentielle FDP-Wähler eher im Lager der Befürworter oder Gegner zu suchen sind, dürfte kaum sicher zu sagen sein.
Fazit
Obwohl die Klage ein regional und inhaltlich sehr begrenztes Verbot betrifft, entzündet sich eine sehr emotionale Diskussion.
Grund dafür ist die Frage, ob auch rechtlich fragwürdige Verwaltungsmaßnahmen in der Krise akzeptiert werden sollen oder ob es nicht zur Aufgabenbeschreibung eines FDP-Bundestagskandidaten gehört, sich mit konkreten Aktionen gegen solche Maßnahmen zu engagieren.
Ich meine, das Letzteres der Fall ist.
Wenn diese Meinung in Frage gestellt wird, halte ich eine Diskussion darüber durchaus für gut und notwendig.